Flugplatz Status:

 

  • Der Platz ist aktuell noch geschlossen.

  • Der Pistenzustand ist aktuell nicht für den Flugbetrieb präpariert
  • Anfragen bitte an: info@hasenstrick.ch

Flugbetrieb - Generell

 

Lärmschutz

  • Überflüge der besiedelten Gebiete - insbesondere der Ortschaft Breitenmatt - sind für jeglichen Motorbetrieb zwingend zu meiden (siehe Voltenkarten).

 

Voltengeografie

  • Das spezielle am Hasenstrick ist, dass er ein Flugplatz im Hang ist und zudem noch 2° Steigung auf der Piste hat. Ausserdem hat es am östlichen Ende Bäume, die bei An/- und Abflug Richtung Osten beachtet werden müssen.

 

Flugfunk

  • Flugfunk ist grundsätzlich obligatorisch. An- und Abflug sowie Bewegungen auf dem Boden erfolgen ausschliesslich mit Funk.
  • Pflichtmeldungen für E-Hängegleiter in der Luft ist der Beginn des Downwindes.

 

Gebühren

  • Für aktive Mitglieder der Fluggruppe Hasenstrick ist die Landegebühr inbegriffen.
  • Gäste, die nach einer Einführung für den Flugplatz durch die zuständige Person einen Gastflug machen möchten, bezahlen CHF 20.- pro Landung. Bezahlt werden kann per TWINT an:
    • Ivan Gehri, +41 76 466 42 98

 

Bei Problemen

  • Grundsätzlich beim verantwortlichen FDL oder Flugplatzchef melden: +41 76 466 42 98

E-Hängegleiter

 

Benützungsbedingungen:

  • Das Flugfeld darf nur durch E-Hängegleiter Piloten/innen benutzt werden, welche:
    • Mitglied in der Fluggruppe Hasenstrick (FGH) sind.
    • Dieses Elektro-Hängegleiter Reglement kennen und einhalten.
    • Eine Einweisung durch die zuständigen Personen der FGH erhalten haben.
    • Eine Elektro-Hängegleiter-Lizenz besitzen. 
    • Eine Haftpflichtversicherung für E-Hängegleiter besitzen und den Versicherungsnachweis vorweisen können.

 

Gastpiloten:

  • Dürfen während maximal 5 Tagen pro Jahr mit einer Gastpilotenpauschale fliegen. Zusätzlich sind die Landegebühr zu bezahlen.

 

Verein:

  • Der Vorstand der FGH ist zuständig, dass relevante Informationen zeitnah an alle Mitglieder verteilt werden.
  • Der Vorstand sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür, dass dieses Reglement von allen Vereinsmitgliedern eingehalten wird.

 

Funk:

  • Flugfunk ist obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen ist es sehr wichtig, dass jeder Pilot auf der Frequenz mithört, um sich ein Bild der aktuellen Verkehrssituation machen zu können. Dies gilt vor allem am Boden und in unmittelbarer Flugplatznähe in der Luft.
  • An- und Abflug sowie Bewegungen auf dem Boden sind ausschliesslich mit Funk gestattet.
  • Der Funk muss vor der ersten Bewegung eingeschaltet und getestet werden (Funkcheck).
  • Das Kreuzen der Piste darf nur mit eingeschaltetem Funk erfolgen.
  • Pflichtmeldungen sind im Weiteren der Beginn des Downwindes.
  • Das Callsign für Hängegleiter setzt sich folgendermassen zusammen:
    • SHV- gefolgt von den letzten 3 Zahlen der eigenen SHV Nummer. (SHV-345 für einen Piloten mit der SHV Nummer 12345).
    • Es müssen nicht die ICAO-Abkürzungen (Sierra - Hotel - Victor) verwendet werden.

 

Flugbetrieb:

  • Für alle Hängegleiter gilt FLARM-Pflicht.
  • Vor der Querung der Piste muss grundsätzlich der Anflugsektor von beiden Pistenrichtungen geprüft und der Funk überwacht werden.
  • Die Volte sowie An- und abflugrouten sind gemäss den aktuell publizierten Karten möglichst präzise einzuhalten.
  • Die Absicht für einen Touch and Go muss mit der Meldung im Downwind erfolgen.
  • Nach der Landung muss die Piste zügig verlassen werden.

 

Reporting:

Vorfälle und Zwischenfälle müssen zwingend einer der zuständigen Personen der FGH gemeldet werden. Dies sind der Flugplatzchef oder einer seiner Stellvertreter.

 

Betriebszeiten:

  • Es gelten die auf der Homepage unter "Betriebszeiten" publizierten Zeiten.

 

Lärmschutz:

  • Die in der An- und Abflugkarte eingefärbten Gebiete dürfen nicht mit laufendem Motor überflogen werden.
  • Bewohntes Gebiet ist unter 300m AGL zu meiden.

 

Parkordnung:

  • Der Parkplatz vom Gasthof darf grundsätzlich immer benutzt werden.
  • Wenn gerade kein Anlass ist und der Gasthof die Zufahrt vor den Hangar zulässt, darf auch vor dem Hangar parkiert werden.

 

Haftung, Schlussbemerkung:

  • Die FGH lehnt jegliche Haftung ab.
  • Die FGH kann bei einem Fehlverhalten die Benützung des Flugfeldes Hasenstrick - nach erfolgter schriftlicher Mahnung (gültig auch vie Email oder SMS) - ohne die Angabe von weiteren Gründen verbieten.
  • Aus diesem Benutzerreglement sind keinerlei Rechte ableitbar.

 

Geltende Anhänge:

  • Es gelten sinngemäss alle Vorgaben, wie sie auf der Homepage unter "Flugbetrieb" publiziert sind
  • Es gelten die jeweils aktuellen Anflugkarten und Voltenpläne, wie sie auf der Homepage unter "Charts" publiziert sind.

 

Helikopter

 

An- Abflugrouten:

  • Outbound findet grunsätzlich Richtung Süden bis "abeam Batzberg" statt.
  • Inbound entsprechend in die Gegenrichtung.
  • Alternativ besteht eine An- Abflugroute nach Westen in Richtung Autobahnkreisel Betzholz.

 

Betriebseinschränkungen:

  • Hängegleiter-Flugbetrieb und Helikopterbetrieb darf nicht gleichzeitig stattfinden. Dabei haben die Hängegleiter in jedem Fall Vortritt.
  • Touristische Helikopterrundflüge sind auf den Umfang von zwei Flugwochenenden pro Jahr ausserhalb der Setzzeit der Rehe beschränkt. Es gelten hierbei folgende Betriebszeiten: 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:30 Uhr.
  • Die Helikopter-Flugbewegungen auf dem Flugfeld sind insgesamt (touristische Rundflüge, Taxiflüge, Schulung etc.) auf 300 / Jahr begrenzt.
  • An Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (1. August), Weihnachten (25. Dezember) und Stephanstag ist der Helikopterbetrieb auf dem Flugfeld untersagt.

Die Angaben auf dieser Website haben rein informativen Charakter. Für die Flugvorbereitung sind ausschliesslich die offiziell gültigen Publikationen zu konsultieren!

Voltenplan e-Hängegleiter
An- Abflugplan Helikopter

e-Hängegleiter

Werktags: HRH

Sonn- und allg. Feiertage: 09:00 - HRH 

Helikopter

Werktags: 08:00 - 12:00 und 13:30 - HRH

Sonn- und allg. Feiertage: 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:30

 

Am 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. Dezember und Stephanstag ist der Helikopterbetrieb auf dem Flugfeld untersagt.

  • ICAO-Kennung: LSPK

  • Runway:

    • 11 / 29

    • 240m x 18m

    • 757m NN

    • Steigung der Piste: 2°

  • Privat, Flugfeld, nur e-Hängegleiter und Helikopter

  • Ganzjahresbetrieb (Wetter- und Anlässe des Gasthofs abhängig)