Aus für Flugplatz Hasenstrick: Das Protokoll

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Letzte Überprüfung / Aktualisierung: 26.06.2014 (absteigend sortiert nach Datum).

Wir wollen wieder auf den Hasenstrick zurückkehren!

  • Donnerstag, 26. Juni 2014
    Grundsätzlicher Beschluss der GV FGH 2014

    Analog der seinerzeitigen Beschlüsse anlässlich der GV 2010 - 2013 hält die Fluggruppe Hasenstrick - wiederum einstimmig - weiterhin und unverändert am damals beschlossenen Kurs - die Rückkehr auf "unseren" Hasi -  fest.
         
  • Freitag, 31. Mai 2013
    Generalversammlung der FGH vom 31.05.2013
       (01.06.2013)
    An der gut besuchten GV wurde u.a. einstimmig beschlossen, auch in diesem Betriebsjahr auf die Rückkehr auf "unseren" Flugplatz Hasenstrick hin zu arbeiten.

    Zur Zeit verfügt nur unsere Fluggruppe über die erforderliche Flugplatz-Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
    Um eine möglichst reibungslose Rückkehr auf den "Hasi" sicherzustellen, halten (und hielten) wir alle dazu nötigen Haftpflicht- und Flugzeugversicherungen, wie auch alle Konzessionen, auf aktivem Stand.

    Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde seinerzeit der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen erklärt.

    Bis zu einer Freigabe durch das BAZL sind deshalb auf dem Hasi Starts und Landungen von Flugzeugen verboten.

    Wir bleiben dran!
      
  • Mittwoch, 4. Juli 2012
    Pressemitteilung
      (04.07.2012)
    Nachdem die Beschwerde Herrn P. Kellenberger's bezüglich Vergabe der Flugplatz-Betriebsbewilligung vom Bundesgericht abschliessend abgewiesen wurde, klagt Herr Kellenberger nun wegen angeblicher Ehrverletzung. Der Grund scheint in einem auf dieser Seite weiter unten aufgeführten Textabschnitt zu liegen.

    Nähere Erläuterungen und weitere Informationen entnehmen Sie dieser Pressemitteilung:
     
        
  • Mittwoch, 20. Juni 2012
    Definitiv
    keine Betriebsbewilligung für Herr P. Kellenberger
    Der seinerzeit von Herrn P. Kellenberger an das Bundesgericht weitergezogene Rekurs bezüglich Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick wurde nun vom Bundesgericht "in allen Punkten, sofern darauf eingetreten wird" abgelehnt.

    Somit bleibt die Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick im alleinigen Besitz der Fluggruppe Hasenstrick!  

    Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde in der Folge der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen erklärt.

    Bis zu einer Freigabe durch das BAZL sind deshalb auf dem Hasi Starts und Landungen von Flugzeugen verboten.

         
  • Freitag, 8. Juni 2012
    Generalversammlung der FGH vom 1.6.2012
    Einstimmig wurde u.a. beschlossen, weiter auf die Rückkehr auf "unseren" Flugplatz Hasenstrick hin zu arbeiten.

    Bekanntlich verfügt zur Zeit nur unsere Fluggruppe über die erforderliche Flugplatz-Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
    Um eine möglichst reibungslose Rückkehr auf den "Hasi" sicherzustellen, halten (und hielten) wir alle dazu nötigen Haftpflicht- und Flugzeugversicherungen, wie auch alle Konzessionen, auf aktivem Stand.

    Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde in der Folge der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen erklärt.

    Bis zu einer Freigabe durch das BAZL sind deshalb auf dem Hasi Starts und Landungen von Flugzeugen verboten.

    Wir bleiben dran!

       
  • Dienstag, 1. Mai 2012
    Flugplatzgeschichte vor Bundesgericht

    Mit den seinerzeitigen, positiven Entscheidungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zugunsten der Fluggruppe Hasenstrick und der anschliessenden Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgerichts nicht einverstanden, zog Herr P. Kellenberger diese leidige Geschichte weiter vor das Bundesgericht.

    Hier soll nun gelegentlich und abschliessend Recht gesprochen werden.

    Uns ist zu Ohren gekommen, dass böse Zungen behaupten sollen, "dass Herr P. Kellenberger in vielen Gerichtssälen der Schweiz, zwischen Boden- und Genfersee gelegen, über einen für ihn reservierten und angeschriebenen Sitzplatz verfügen solle".

    Wie auch immer: Wir bleiben trotzdem zuversichtlich!

       
  • Freitag, 28. Oktober 2011
    Die Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick bleibt im alleinigen Besitz der Fluggruppe Hasenstrick!

    BAZL
    Herr P. Kellenberger (u.a. Hasenstrick Liegenschaften AG und Hasenstrick Airport AG) beantragte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick.
    Aufgrund aktueller Umstände wurde Herrn P. Kellenberger die Ausstellung dieser Bewilligung nicht gewährt. Das BAZL hob hervor, dass zurzeit nur unsere Fluggruppe Hasenstrick FGH in der Lage ist, den Flugplatz regelkonform und sicher zu betreiben. Deshalb bleibt die FGH im alleinigen Besitz der Betriebsbewilligung.

    Bundesverwaltungsgericht
    Mit diesem Entscheid des BAZL nicht einverstanden, wandte sich Herr P. Kellenberger an das Bundesverwaltungsgericht, welches jetzt sein Begehren ebenfalls abschlägig behandelte.
    In einem 15-seitigen Dokument begründet das Bundesverwaltungsgericht die Richtigkeit des BAZL-Entscheides.

    Wenn zurzeit auch ohne "eigenen" Flugplatz: Wir - die Fluggruppe Hasenstrick - bleiben weiterhin im alleinigen Besitz der Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick.

    In dieser für Herr P. Kellenberger offensichtlich dünner werdenden Luft kann er demzufolge weder den Flugplatz Hasenstrick betreiben, geschweige denn fliegen.

    Wir von der FGH könnten das.
    Wir sind sehr zuversichtlich - wir bleiben dran!

      
  • Mittwoch, 13. Oktober 2010
    P. Kellenberger bei Bundesgericht abgeblitzt

    Wie uns heute mitgeteilt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerden von Herrn P. Kellenberger gegen die Einleitung der Grundpfandverwertung ab.

    Wir sind weiterhin zuversichtlich!

     
  • Montag, 21. Juni 2010
    P. Kellenberger bei BAZL abgeblitzt - Keine Betriebsbewilligung für das Flugfeld!
    Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte, dass das am 16. Dezember 2009 von der Hasenstrick Airport AG (Herr P. Kellenberger) eingereichte Gesuch für die Erteilung einer Betriebsbewilligung abgewiesen wird.

    Damit bleibt die Fluggruppe Hasenstrick - bis auf Weiteres - Inhaberin aller Bewilligungen für den sicheren Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick.
    Wir wollen auf "unseren" Flugplatz zurückkehren. Und wir sind zuversichtlich.

         
  • Donnerstag, 03. Juni 2010

    Die FGH fliegt wieder ab Samstag, 5. Juni 2010
    Dank dem Entgegenkommen der Verantwortlichen auf den Flugplätzen

    • Speck-Fehraltorf
              und
    • Sitterdorf

    können wir unseren Fluggästen das Abfliegen der Geschenkgutscheine ermöglichen.

    Die besonderen Bedingungen und Angaben über das Vorgehen bei der Reservation finden Sie hier:
          
        
  • Dienstag, 1. Juni 2010
    Situation heute

    Nachdem die von den Grundpfandgläubigern veranlasste Betreibung der Hasenstrick Liegenschaften AG (Herr P. Kellenberger) erfolglos blieb, leiteten sie die Grundpfandverwertung ein.
    Damit wurde das Betreibungsamt Dürnten beauftragt, für die sofortige Verwaltung des Grundpfands eine entsprechende Firma zu bezeichnen.

    Die bevorstehende Grundpfandverwertung wird durch Herr P. Kellenberger aber - leider nicht unerwartet - durch trölerische juristische Schritte und rechtsmissbräuchliche Beschwerden in die Länge gezogen. So reichte z.B. Herr P. Kellenberger drei Rekurse ein; das Bezirksgericht wies in der Folge deren zwei ab, auf einen trat es gar nicht ein.

    Aufgrund der jetzigen Situation ist es sehr fraglich, ob die Hasenstrick Airport AG (P. Kellenberger) überhaupt eine Betriebsbewilligung vom BAZL erhalten kann. Nebst den privatrechtlichen Verträgen mit Anwohnern fehlt ihr nun auch eine vertragsfähige Hasenstrick Liegenschaften AG (s.o.).

    Die Grundpfandgläubiger informierten inzwischen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass sie am Weiterbetrieb des Flugplatzes Hasenstrick sehr interessiert sind und dass sie - sobald sie die Kontrolle über die Liegenschaft erlangt haben - mit der Fluggruppe Hasenstrick die Vertragshandlungen aufnehmen werden.
    Wir sind zuversichtlich!
       
  • Montag, 12.04.2010
    Kein Militär auf dem Hasi!

    Soeben erhalten wir vom Militär die Mitteilung, dass der ehemalige Flugplatz Hasenstrick kurzfristig aus dem Übungskonzept gestrichen wurde und deshalb nicht als "Feldflugplatz" verwendet wird.
    Als Begründung werden "ungeklärte Besitzverhältnisse auf dem Hasenstrick" angegeben.

    Somit findet die unten angekündigte Übung ohne Verwendung des Hasenstrick statt.
    Der ehemalige Flugplatz Hasenstrick bleibt gemäss BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) weiterhin geschlossen und damit für jeglichen Flugverkehr gesperrt.
      
  • Samstag, 10.04.2010
    Übungswoche der Leichtfliegerstaffel 7,
     12. - 17. April
    In dieser Woche übt die Leichtfliegerstaffel 7 ab vier Feldflugplätzen, unter anderem auch ab dem Flugplatz Hasenstrick, welcher zur Zeit - und bis auf weiteres - für zivile Bewegungen gesperrt ist.
    Unser Präsident instruierte den Kommandanten, Urs Jäggi, über die fliegerischen Besonderheiten dieses anspruchsvollen Platzes, speziell über die Drainage, die Windverhältnisse und -limiten sowie die Volten und Anflugverfahren.

    Damit die Sicherheit bei Start und Landung in jedem Fall gewährleistet ist, stellen wir für diese Tage dem Militär den zur Zeit uns gehörenden Teil der Piste zur Verfügung; dies jedoch unter der Auflage, dass der Personen- und Strassenverkehr durch militärische Mittel gesichert wird.

    ... Übung abgebrochen, siehe weiter oben.
         
  • Freitag, 19.03.2010
    Die Presse publiziert:
    - "Hasenstrick-Eigentümerin droht Versteigerung ...":
         >>> Zürcher Oberländer vom 19.03.2010 >>>
    - "Gläubiger setzen dem Hasenstrick-Besitzer zu ...":
         >>> Tages-Anzeiger vom 19.03.2010 >>>
      
  • Mittwoch, 17.03.2010
    Begehren auf Grundpfandverwertung (17.03.2010)
    Für die beiden Grundstücke, auf denen sich das Flugfeld und der Hangar befindet, haben die Grundpfandgläubiger am 1. März 2010 beim Betreibungsamt Dürnten das Verwertungsbegehren gestellt.

    Die Eigentümerin "Hasenstrick Liegenschaften AG", Herr Peter Kellenberger, hat seit längerer Zeit keine Grundpfandzinsen geleistet.
    Die Anwälte der "Fluggruppe Hasenstrick" sowie der Grundpfandgläubiger stehen in Verhandlungen über eine vertragliche Nachfolgeregelung, damit die "Fluggruppe Hasenstrick" ihren Betrieb auf dem Hasi baldmöglichst wieder aufnehmen kann.
       
  • Montag, 01.03.2010
    Der Eigentümer der Hasenstrick Liegenschaften AG und der Hasenstrick Airport AG, Herr P. Kellenberger, beantragte bereits im letzten Jahr beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Bewilligung für den Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick.

    Nachdem wir - die Fluggruppe Hasenstrick FGH - aber weiterhin die Inhaber dieser Betriebsbewilligung sind und wir wieder auf "unseren" Flugplatz zurückkehren wollen, verlangte das BAZL unsere schriftliche Stellungnahme, welche von uns nun abgeliefert wurde.
    Wir sind zuversichtlich!
       
  • Freitag, 01.01.10
    Ab heute sind wir nicht mehr auf "unserem" Flugplatz Hasenstrick stationiert. Infolge der Demontage der Barrieren und der Windmess- und Funkanlagen (gehören der FGH) wurde der Flugplatz durch das BAZL vorübergehend geschlossen (siehe Mittwoch, 09.12.09).
       
  • Dienstag, 29.12.09
    Der restliche Teil des der FGH gehörenden Inventars wurde heute in das Lager Uznach gezügelt. Die nun leeren Räumlichkeiten sind abgabebereit gereinigt.
        
  • Freitag, 11.12.09
    Der grössere Teil des der FGH gehörenden Inventars wurde heute in das Lager Uznach gezügelt.
        
  • Mittwoch, 09.12.09 (aktualisiert am 29.12.09)
    Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt den Flugplatz Hasenstrick bis auf Weiteres als geschlossen.
    NOTAMNOTAM verfügbar >>>
       
  • Dienstag, 08.12.09
    Nachdem unsere Windmess- und Funkanlagen sowie unsere Windsäcke und Barrieren demontiert sind, darf auf dem Flugplatz Hasenstrick gemäss Vorschriften des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) - bis auf Weiteres - weder gestartet noch gelandet werden.
      
  • Samstag, 5.12.09
    Das Inventar der FGH ist für den Abtransport in das Lager Uznach bereitgestellt.
    Das letzte Flugzeug der FGH - HB-ERT - wurde nach Wangen-Lachen überführt.
      
  • Samstag, 28.11.09
    Heute fanden wahrscheinlich die letzten Rundflüge ab dem Hasi statt (für den Sonntag sind starke Föhnstürme prognostiziert). 
    Das letzte hier noch stationierte Flugzeug der FGH,  HB-ERT, kann - infolge nicht benutzbarer Piste auf dem Flugplatz Speck-Fehraltorf - noch nicht ausgeflogen werden.
        
  • Samstag, 28.11.09
    HB-ETM verlässt den Hasi definitiv und freut sich nun an seinem neuen Hangarplatz im Flugplatz Beromünster.
        
  • Freitag, 27.11.09 (aktualisiert am 29.11. [2])
    Der Betreibungsbeamte befindet sich auf dem Hasenstrick und will den Hangar versiegeln.
    Herr P. Kellenberger hat offensichtlich ein Retentionsverfahren *) initialisiert. Vor allem wird von der Vermieterin das Ausstehen des zweiten Halbjahreszinses - ohne vorhergehende Mahnung - moniert. Offensichtlich soll ein künstliches Grounding der Fluggruppe herbeigeführt werden.
    Der gesamte Betrag aber wurde nachweislich belegbar von der FGH am 24.06.2009 überwiesen.

    *) Dieses Verfahren kann ohne Begründung verlangt werden; allerdings muss vom Veranlasser innerhalb von 10 Tagen eine Betreibung eingeleitet werden.

    Dieses unredliche und unfaire Vorgehen seitens der Vermieterin zeigt nun immer deutlicher ihr wahres Gesicht. Zudem hätte eine Versiegelung des Hangars mit Flugzeugen, Einrichtungen und Material vermutlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt, befindet sich hier doch auch das private Ersatzteillager eines autonomen Flugzeugunterhaltbetriebs.
    Das Problem wird von unserem Präsidenten kurzfristig so gelöst, dass er aus seiner Privatschatulle CHF 23'000.00 als Sicherheit zur Verfügung stellt. Damit kann die Versiegelung des Hangars abgewendet werden.
           
    Mittwoch, 25.11.09
    (korrigiert am 26.11.09)
    HB-EYK wurde heute nach Môtier überführt.
    Am nächsten Wochenende wird die reguläre Rundflugsaison 2009 abgeschlossen. Bei erster Gelegenheit verlassen anschliessend auch die beiden letzten verbleibenden Moranes den Hasenstrick.
       
  • Dienstag, 24.11.09
    Die Zeit für Verhandlungen ist für die FGH vorerst abgelaufen und unser unverschuldete Wegzug wird eingeleitet.
    Der Mietvertrag für unser Übergangs-Lager in Uznach ist unterzeichnet.
       
  • Montag, 23.11.09
    Völlig unerwartet taucht Herr H. Pfaffhauser (Verhandlungsmandant von Herr P. Kellenberger) wieder auf. Er wendet sich in einer beleidigenden E-Mail an die Mitglieder der FGH, vergisst dabei aber zufälligerweise, deren Präsidenten auf die Verteilliste zu nehmen.
        
  • Sonntag, 22.11.09
    Auf diese Bedingung können wir nicht eintreten und haben deshalb das erste Flugzeug nach Pruntrut ausgeflogen. Ein weiteres Flugzeug nach Speck-Fehraltorf auszufliegen wird infolge der dortigen kritischen Pistenbedingungen vorerst verschoben
      
  • Samstag, 21.11.09
    Herr P. Kellenberger lehnt unseren Vorschlag in 2 Telefonaten ab. Er wiederholt sein Angebot für 3 Monate zu recht hohen Preisen und stellt erneut Vertragsgespräche in Aussicht, verbunden mit der Vorbedingung, die Flugplatz-Halterschaft an ihn abzutreten.
       
  • Freitag, 20.11.09
    Die Fluggruppe Hasenstrick (FGH) unterbreitet - in einem letzten Rettungsversuch - Herrn P. Kellenberger den Vorschlag, seine Kündigung sofort für mindestens 1 Jahr zu sistieren.
       
  • Dienstag, 17.11.09  Aus für Flugplatz Hasenstrick!
    Wir haben in über fünf Jahren nach der Kündigung durch den Eigentümer (Hasenstrick Liegenschaften AG, Rheineck, Herr P. Kellenberger) keinen einzigen sachlich fundierten und verhandlungswürdigen Vertragsentwurf erhalten (siehe Stand vom 23.10.2009).
    Somit werden wir gezwungen, den von uns in Fronarbeit in den letzten 60 Jahren erbauten und gepflegten Flugplatz Hasenstrick zu verlassen.

    Demnächst fliegen wir unsere Flugzeuge in provisorische Winterquartiere und räumen den Hangar sowie alle uns gehörenden Einrichtungen.

    Die Fluggruppe Hasenstrick (FGH) fliegt weiter!
    Im Frühling 2010 werden wir unsere fliegerischen Aktivitäten weiterhin ausführen.

    Gutscheine der Fluggruppe Hasenstrick
    Die ausgestellten Gutscheine behalten selbstverständlich weiterhin ihren Wert.